Urteil im Prozess gegen Querdenken-Gründer: Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen | Nr. 7864
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Mit Spannung wurde das Urteil im monatelangen Prozess gegen den Querdenken-Gründer erwartet. Nun steht fest, dass Michael Ballweg von dem Vorwurf des Betrugs freigesprochen wurde. Die Strafkammer konnte keine privatnützige Verwendung von Querdenken-Spenden nachweisen. Das Gericht sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung im geringen Umfang schuldig.